Lexikon

Lexikon der Fachbegriffe aus Versicherungen und Bausparen
Von  A wie Abschlussgebühr bis  Z wie Zwischenfinanzierung.

Abschlussgebühr
Die Abschlussgebühr dient der Bausparkasse zur Deckung eines Teils ihrer Vertriebskosten. Sie beträgt in der Regel zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme.

Abstrakte Verweisbarkeit
Nehmen wir mal an, ein Bauarbeiter wird aufgrund starker Einschränkung durch einen Bandscheibenvorfall in seinem Beruf als Bauarbeiter berufsunfähig, er könnte allerdings weiterhin als Arbeiter in der Geräte- und Materialausgabe der Baustoffe arbeiten. Der Versicherer könnte Ihn also, ohne Rücksicht auf die Arbeitsmarktlage nehmen zu müssen, auf diese berufliche Tätigkeit verweisen, sofern der "neue Beruf" seiner Ausbildung und Erfahrungen entspricht. Außerdem muss seine Lebensstellung (z.B. keine großen finanziellen Einbußen) gewahrt bleiben. In diesem Beispiel wäre der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Seit einiger Zeit bieten immer mehr Versicherungsunternehmen überarbeitete Versicherungsbedingungen an, in denen auf diese (abstrakte) Verweisbarkeit verzichtet wird.

Allmählichkeitsschaden
Ein Allmählichkeitsschaden ist ein Schaden, der nach seiner Verursachung erst allmählich eintritt bzw. sichtbar wird. Ein klassisches Beispiel: Aus einer fehlerhaft angebrachten Wasserleitung treten unbemerkt geringe Mengen Wasser aus, die durch das Mauerwerk nach unten abfließen. Irgendwann, vielleicht erst Tage oder sogar Wochen nach dem Anbringen des Wasserrohrs, fallen dem Nachbarn unter Ihnen die Kacheln von der Wand, weil diese mittlerweile völlig durchnässt ist.

Anteilschein
Bezeichnung für Schriftstücke, die eine Beteiligung am Vermögen eines Investmentfonds verbriefen. Zu diesem Vermögen gehören (in kleinerem Umfang) Barguthaben und zum überwiegenden Teil - je nach Art des Fonds - festverzinsliche Wertpapiere und breit gestreute Aktien zahlreicher in- oder ausländischer Gesellschaften.

Arztanordnungsklausel
Mal angenommen, Sie beziehen aufgrund einer Berufsunfähigkeit eine Rente. In diesem Fall schreiben Ihnen viele Versicherer vor, Dass Sie zumutbaren Anordnungen von Ärzten folgen müssen, wenn diese - nach Arztmeinung - zur Genesung beitragen. Achtung: Manche Versicherer behalten es sich vor, den Arzt für Sie auszusuchen.
Verzichtet Ihr Berufsunfähigkeitsversicherer auf die Arztanordnungsklausel ist es selbstverständlich, dass Sie keine Verpflichtung zu Behandlungen akzeptieren müssen, auf die der Versicherer direkt oder indirekt Einfluss nehmen kann. Sie selbst suchen einen Arzt Ihres Vertrauens und entscheiden, ob Sie eine Behandlungsmethode akzeptieren oder nicht. Aufsichtspflichtverletzung bzw. Haftung des Aufsichtspflichtigen 

Ausfalldeckung
Die Ausfalldeckung gibt es in der Haftpflichtversicherung (Einschluss Rechtsschutzversicherung zur Ausfalldeckung) und bedeutet, dass der Versicherungsnehmer auch dann Schutz durch seine eigene Versicherung genießt, wenn er durch andere geschädigt wird und der Schadenverursacher weder über eine Haftpflichtversicherung verfügt noch den entstandenen Schaden mit eigenen Mitteln begleichen kann. Der von uns angebotene Tarif leistet z.B. ab einem entstandenen Schaden in Höhe von 2.000 € nach einem durch den Versicherungsnehmer erstrittenen rechtskräftigen vollstreckbaren Urteil und wenn die Vollstreckungsversuche gescheitert sind.

Bausparsumme
Das ist der Betrag, über den der Bausparvertrag abgeschlossen worden ist. Diese Vertragssumme kommt bei Zuteilung zur Auszahlung an den Vertragsnehmer.

Beitragsbefreiung
Beitragsbefreiung heißt nichts anderes, als dass der Versicherer den Versicherungsnehmer von der Zahlung des Versicherungsbeitrages befreit. Der Vertrag läuft während dessen aber genau so weiter, als würden die Beiträge tatsächlich gezahlt. Die Beitragsbefreiung ist meistens von einem “Zustand” wie z.B. Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit abhängig. Ändert sich dieser Zustand wieder, setzt auch die Beitragszahlung wieder ein und alles läuft weiter wie vor der Beitragsbefreiung. 

Beitragsfreistellung
Bei Eintritt des Versicherungsfalls (Berufsunfähigkeit) läuft die Versicherung weiter. Die zukünftig zu entrichtenden Beiträge werden vom Versicherer übernommen. 

Berufsunfähigkeit
Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung auf weniger als die Hälfte derjenigen von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. 

Bewertungszahl
Beim Bausparen ist die Höhe der Sparleistung ein wichtiger Faktor für die Zuteilung des Baugeldes. Wichtig ist nicht nur die Höhe des Guthabens, sondern auch die Dauer der Sparzeit. Beide Faktoren werden zu bestimmten Terminen, den Bewertungsstichtagen, mit Hilfe einer speziellen Kennziffer erfasst (sogenannte Bewertungszahl). Der Bausparvertrag gilt als Zuteilungsreif, wenn der Sparer die geforderte Zielbewertungszahl erreicht hat.

Bezugsberechtigter
Wer die Leistung aus einem Versicherungsvertrag im Schadensfall bezieht, wird im Vertrag selbst geregelt. Bei der Lebensversicherung werden dies in der Regel die Hinterbliebenen sein,
bei der Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Arbeitslosenversicherung hingegen wird wohl die versicherte Person selbst in den meisten Fällen derjenige sein, der die Leistungen bezieht. 

Bonusrente
Zusätzliche Versicherungsleistung (Bonus), die nicht in die Prämie einkalkuliert wird. 

Darlehenshöhe
Die Höhe des zinsgünstigen Bauspardarlehens ergibt sich in der Regel aus der Differenz zwischen der Bausparsumme und dem jeweiligen Sparguthaben. Bei Übersparung, d.h. bei Weitereinzahlung über die Ansparleistung hinaus, kann es passieren, dass hierdurch unnötigerweise das rechnerische Bauspardarlehen reduziert wird.

Deckungsauftrag
Ein Deckungsauftrag ist der Auftrag, ein bestimmtes Risiko in Deckung zu geben oder zu nehmen. Wenn Sie einen Versicherer beauftragen, ein Risiko zu versichern, beauftragen Sie ihn, das Risiko in Deckung zu nehmen. Sie können aber auch einen Vermittler beauftragen, ein Risiko in Deckung zu geben. Dieser sucht dann den passenden Versicherer nach den von Ihnen gemachten Vorgaben (also z.B. für Art und Preis der Versicherung). Deckungsaufträge sind im allgemeinen nicht ganz so formell wie ein Versicherungsantrag und werden vor allem gerne von Versicherungsmaklern verwendet. 

Deckungserweiterungen
Der Umfang der Deckung einer Versicherung umschreibt, welche Schäden durch die Versicherung "gedeckt", also versichert sind. Eine Deckungserweiterung heißt, dass der Umfang der Deckung, die durch die Versicherungsbedingungen beschrieben ist, durch zusätzliche Leistungen erweitert wird. Steht z.B. in den Versicherungsbedingungen einer privaten Haftpflichtversicherung, dass eigene Surfbretter nicht mitversichert sind, könnte eine Deckungserweiterung bedeuten, dass der Versicherer dieses Risiko entgegen den eigentlichen Bedingungen mit einschließt. 

Deckungsschutz
Der Umfang der Deckung einer Versicherung. Die Schäden die durch eine Versicherung "gedeckt", also versichert sind. Tariflicher Deckungsschutz bedeutet also: Versichert ist all das, was im Versicherungstarif beschrieben ist. 

Deckungssumme
Siehe Versicherungssumme 

Deliktsfähigkeit
Nicht jeder Schädiger kann für seinen Schaden verantwortlich gemacht werden. Voraussetzung für eine Haftung ist die Deliktsfähigkeit oder Schuldfähigkeit. Im BGB werden verschiedene Stufen der Deliktsfähigkeit unterschieden 

Eintrittsalter
Das Alter, in dem ein Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person eine Versicherung abschließt. Meistens ist das Eintrittsalter nur bei Personenversicherungen, also Lebens-, Renten-, oder Krankenversicherungen wichtig. Versicherungstechnisch kann das Eintrittsalter vom tatsächlichen Lebensalter abweichen, z.B. weil ein Versicherer einfach Kalenderjahr – Geburtsjahr rechnet um das Eintrittsalter zu ermitteln. 

Elementarschäden
Elementarschäden sind Schäden, die durch das Einwirken von Elementargewalten wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen verursacht werden. 

Endalter
Das Alter, das ein Versicherungsnehmer erreicht hat, wenn die Versicherung abläuft. Meistens ist das Endalter nur bei Personenversicherungen, also Lebens-, Renten-, oder Krankenversicherungen wichtig. 

Erwerbsminderung
Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit. Das heißt, jemand ist aufgrund von Krankheit oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage, zu 100% erwerbstätig zu sein. Das kann z.B. bedeuten, dass er einen bestimmten Beruf nicht mehr ausüben kann (Berufsunfähigkeit) oder dass er schlimmstenfalls gar nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Berufstätigkeit nachzugehen (Erwerbsunfähigkeit). 

Erwerbsunfähigkeit
Erwerbsunfähig sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben oder Arbeitsentgeld oder Arbeitseinkommen zu erzielen. 

Fahrraddiebstahl
Normalerweise ist ein Fahrrad in der Hausratversicherung nur dann versichert, wenn es sich in abgeschlossenen Räumen des Versicherungsortes befindet. Jedoch kann man den Versicherungsschutz durch eine Klausel ausweiten: 

Fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung
Bei einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung handelt es sich um ein Produkt, bei dem, anders als bei einer konventionellen Lebens- oder Rentenversicherung, die Spargelder in Investmentfonds angelegt werden. 

GAP-Deckung
Bei Leasingfahrzeugen kann der Versicherungsnehmer eine GAP-Deckung zu seiner Kaskoversicherung mit beantragen. GAP ist Englisch und heißt auf Deutsch "Lücke".
Diese GAP-Deckung ist gerade bei höherwertigen Fahrzeugen anzuraten, die geleast sind.
Die Versicherung ersetzt in einem Schadenfall die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (dies ist in der normalen Kaskoversicherung versichert), und der vertraglichen Restforderung des Leasinggebers.
Leider bieten nicht alle Versicherungsgesellschaften diese GAP-Deckung an, und der Kunde merkt dies erst im Schadenfall, wenn der die Restforderung des Leasinggebers aus eigener Tasche bezahlen muss.

Gesundheitsfragen
Bei Versicherungen, die bei Berufsunfähigkeit, Krankheit, Tod etc. eine Leistung auszahlen, werden in den meisten Fällen Gesundheitsfragen vorgenommen. Je nach Versicherung, Gesellschaft und Höhe der Versicherungssumme sind die Gesundheitsfragen mehr oder weniger aufwendig. In den meisten Fällen genügt dem Versicherer die Beantwortung von Fragen zum derzeitigen Gesundheitszustand und zu Krankheiten und Beschwerden in den vergangenen Jahren. 

Gliedertaxe
Ein Ausdruck, der bei der privaten Unfallversicherung benutzt wird. Soweit Gliedmaßen oder Sinnesorgane betroffen sind, richtet sich die Bemessung des Invaliditätsgrades nach der sogenannten Gliedertaxe. Sie sieht bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit feste %-Sätze vor. So wird z.B. der Verlust eines Beines bei vielen Versicherern mit 70% bewertet. Ist dieses Bein beispielsweise in seiner Bewegung zu 20% eingeschränkt, würde der Invaliditätsgrad so bewertet: 70% (für das Bein) X 20% (die Bewegungseinschränkung) = 14% Invalidität. 

Hauptfälligkeit
Die Hauptfälligkeit eines Vertrages ist der jährlich wiederkehrende Termin zu dem das Versicherungsjahr abläuft. So kann z.B. ein Vertrag mitten im Jahr beginnen und erst einmal nur bis zum 31.12. des Kalenderjahres laufen um ab dann immer vom 1. Januar bis zum 1. Januar des Folgejahres zu laufen. Sie kennen das wahrscheinlich von Ihrer Kfz-Versicherung. Die Hauptfälligkeit ist in diesem Beispiel also der 1. Januar. Die meisten Verträge, die irgendwann mitten im Jahr beginnen laufen jedoch bis zum gleichen Termin des Folgejahres, also z.B. vom 15.6 bis zum 15.6. des darauf folgenden Jahres. In diesem Fall ist der 15.6. die Hauptfälligkeit. 

Invalidität
Eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen Funktionsfähigkeit. Die Invalidität wird mit einem bestimmten Grad festgesetzt (normalerweise von einem Facharzt). Eine Querschnittlähmung würde z.B. einem Invaliditätsgrad von 100% entsprechen. Spricht ein Unfallversicherer von einer verbesserten Gliedertaxe, so meint er damit, dass in seinen Versicherungsbedingungen für manche Körperglieder eine höhere Einstufung gilt. Also in unserem Beispiel etwa 80% statt der üblichen 70% für ein Bein. 

Investmentfonds
Bei einem Investmentfonds handelt es sich quasi um ein Sammelbecken für das Geld vieler Anleger, die gemeinsam in bestimmte Wertpapiere oder Immobilien investieren. Investmentgesellschaften bilden ein - für sich verwaltetes und vom übrigen Vermögen getrenntes - Sondervermögen und legen die Mittel dieses Sondervermögens, Investmentfonds genannt, in Wertpapieren an. Das Publikum kann Anteile an diesem Sondervermögen bzw. am Investmentfonds durch Kauf von Fondsanteilen erwerben. 

Kapitallebensversicherung
Bei einer Kapitallebensversicherung wird nicht nur im Todesfall eine bestimmte Summe ausgezahlt, sondern auch im Erlebensfall. Es handelt sich also um eine Kombination zwischen Risikoabsicherung und Sparen. Der Versicherer muss eine bestimmte Kapitalleistung, die sogenannte Erlebensfallsumme, am Ende der Laufzeit garantieren. Außer dieser Erlebensfallsumme kommen auch noch die sogenannten Überschüsse zur Auszahlung. Die tatsächliche Auszahlung übertrifft deshalb die garantierte Erlebensfallsumme bei weitem. Je länger die Laufzeit ist, desto beträchtlicher ist dieser Unterschied. 

Kapitalleistung
Im Versicherungsjargon bedeutet Kapitalleistung die Auszahlung von Geld in einer einzigen Summe. Das klassische Gegenstück dazu wäre die Zahlung einer Rente statt der Kapitalleistung. 

Mindestansparung
Der Mindestansparbetrag steht für die erforderliche Sparleistung des Kunden und gibt an, welches Bausparguthaben der Kunde mindestens erreichen muss. In aller Regel handelt es sich um Beträge in Höhe von 40% bis 50% der Bausparsumme.

Mietsachschäden
Schäden, die Sie an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden verursachen. Die Haftung bezieht sich nur auf Räume und fest mit dem Gebäude verbundene Sachen (Wände, Decken, Badewannen, Fliesen, Türen, fest verklebte Auslegware etc.). Schäden an beweglichen gemieteten Sachen (Wohnungseinrichtung, lose verlegte Teppiche) sind nicht mitversichert. Ausgeschossen sind außerdem Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie Elektro- und Gasgeräten. Ausgeschlossen sind ebenfalls Glasschäden, gegen die man sich besonders (Glasversicherung) versichern kann. 

Portfolio
(auch Portefeuille oder Depot)
Sammelbegriff für gehaltene Wertpapiere, das heißt: Wertpapierbestand bei Investmentfonds und Anlagewertbestand bei Immobilienfonds. 

Progressions- oder Invaliditätsstaffel
Es gibt für den Invaliditätsfall besondere Leistungsformen. Sie führen zu überproportionaler Auszahlung bei höherer Invalidität. Bei Erreichen eines bestimmten Invaliditätsgrades vervielfacht sich die Invaliditätsleistung. Erfahrungsgemäß führt eine geringfügige Invalidität zwar zu der ein oder anderen Beeinträchtigung im Alltag, aber nur selten zu einer wirklichen finanziellen Belastung, z.B. durch Verdienstausfall. Anders ist es dagegen bei schweren Invaliditätsschäden. Schwerstverletzte müssen nicht nur bedeutende finanzielle Ausfälle und körperliche Behinderung hinnehmen, sondern darüber hinaus oft außergewöhnliche Aufwendungen erbringen, um ihr plötzlich verändertes Leben erträglich zu gestalten. Aus diesem Grund wurden Invaliditätsstaffeln geschaffen, die stufenweise steigende Leistungen bei zunehmenden Invaliditätsgraden vorsehen. Wäre das nicht so, müsste man eine sehr hohe Grundsumme versichern, damit auch im ärgsten Fall ein entsprechend hoher Betrag zur Auszahlung kommt. Ein Beispiel: Sie haben ausgerechnet, dass Ihnen ein Betrag von 500.000 € zur Verfügung stehen müsste, wenn Sie zu 100% Invalide wären, also nicht mehr arbeiten könnten und von der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente leben müssten. Gäbe es keine Progressionsstaffel, müssten Sie also 500.000 € versichern. Ein Invaliditätsgrad durch Unfall von z.B. 10% würde Sie kaum behindern, dennoch müsste Ihnen der Versicherer 50.000 € auszahlen. Entsprechend hoch wäre dann natürlich auch die von Ihnen zu zahlende Prämie! Vereinbaren Sie jedoch eine Progression von 500%, brauchen Sie in oben geschildertem Fall nur eine Grundsumme von 100.000 € um bei Vollinvalidität 500.000 €, nämlich 500% von 100.000 €, ausgezahlt zu bekommen. 

Ratenzuschlag
Siehe Teilzahlungszuschlag 

Regelsparbeitrag
Der sogenannte Regelsparbeitrag wird in Promille der Bausparsumme gezeigt. Er ist so kalkuliert, dass der Bausparkunde nach einer angemessenen Sparzeit das erforderliche Mindestguthaben erreicht. Wird diese Sparrate unterschritten, wird folglich auch die erforderliche Sparzeit verlängert.

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
Wenn jemand einer anderen Person einen Schaden zufügt, der dazu führt, dass die geschädigte Person z.B. im Krankenhaus oder ambulant behandelt werden muss, dann hat die Krankenkasse das Recht, den Schädiger in Regress zu nehmen, d.h. den Ersatz der finanziellen Leistung zu verlangen (dieses Recht haben natürlich auch private Krankenversicherer). Besonders unangenehm kann dieser Fall bei unverheirateten Paaren werden. Üblicherweise sind beide über die gleiche Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Diese leistet aber normalerweise nicht bei gegenseitigen Ansprüchen der versicherten Personen. Fügt also z.B. die Freundin dem Freund aus Versehen einen körperlichen Schaden zu, kann das ganz schön teuer werden. 

Rentenversicherung (private)
Im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung kann der Versicherte am Ende der Laufzeit wählen, ob er sich das angesammelte Kapital als Einmalzahlung oder als lebenslange Leibrente (gebunden an eine bestimmte Person) auszahlen lassen will. Die Rentenversicherung gibt es als "konventionelle" oder fondsgebundene Variante. 

Risikolebensversicherung
Versicherung als Vorsorge für die Hinterbliebenen im Todesfall. Auszahlung der vereinbarten Summe bei Tod des Versicherten. 

Schnellspartarife
Mit diesen Tarifen werden Bauherren angesprochen, die in naher Zukunft Baugeld benötigen. Im Extremfall erfolgt die Einzahlung gleich zu Beginn in einer Summe. In der Regel sind die Tilgungsraten bei Schnellspartarifen höher. Die Liquiditätsbelastung ist insoweit höher als bei den normalen Tarifen.

Selbstbeteiligung
Selbstbehalt oder auch Selbstbeteiligung bedeutet, dass im Schadensfall der angegebene Betrag (Selbstbehalt/ Selbstbeteiligung) aus eigener Tasche zu finanzieren ist. Erstattet wird der die Selbstbeteiligung übersteigende Geldbetrag. Bei einem Schaden in Höhe von 800 € und einem Selbstbehalt von 250 € erstattet der Versicherer z.B. 800 minus 250 also 550 €. Beträgt der Schaden im gleichen Fall z.B. nur 150 €, erstattet der Versicherer gar nichts, weil der Selbstbehalt in diesem Fall höher als die Schadenssumme ist. 

Teilzahlungszuschlag
Normalerweise sind Versicherungsprämien immer Jahresprämien. In den meisten Fällen ist der Versicherer aber bereit, den Kunden seine Prämie auch viertel-, halbjährlich oder sogar monatlich zahlen zu lassen. Für dieses Entgegenkommen verlangt der Versicherer "Zinsen" oder besser gesagt, einen Raten- oder Teilzahlungszuschlag. Auch bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen sind in der Prämie diese Zuschläge enthalten. Weil man aber davon ausgeht, dass hier die überwiegende Zahl der Kunden monatlich zahlen will, rechnet der Versicherer umgekehrt d.h. er gewährt einen "Nachlass" wenn der Kunde bereit ist, seine Prämie als Jahresprämie zu zahlen. 

Todesfallsumme
Die mit dem Versicherer vereinbarte Summe, die im Falle des Todes geleistet wird. 

Übergangsleistung
Die Übergangsleistung ist ein Begriff, der in der Unfallversicherung geprägt wurde. Oft führt nämlich ein Unfall vor allem in den ersten Tagen oder Wochen zu einer besonders hohen Invalidität, die sich dann aber durch Behandlungen, Operationen und Reha-Maßnahmen deutlich abschwächt. Wenn dies zu vermuten ist, hat der Unfall-Versicherer das Recht, noch einige Zeit (in der Regel 15 Monate) abzuwarten, ehe der endgültige Invaliditätsgrad festgestellt wird. Um diese Zeit zu überbrücken, kann eine Übergangsleistung vereinbart werden. 

Überschussbeteiligung
Lebens- und Rentenversicherungsverträge haben durchschnittlich eine Laufzeit von mehr als 20 Jahren. Es ist deshalb unmöglich, den finanziellen Bedarf des Lebensversicherers für die Leistungsfälle im voraus genau zu berechnen. Während langer Vertragsaufzeiten können sich die rechnerischen Grundlagen, auf denen die Beiträge kalkuliert worden sind, wie z.B. die erzielbaren Zinsen, die Lebenserwartung der Bevölkerung oder die Kosten des Versicherungsbetriebes stark verändern. Da die Lebensversicherungsunternehmen während der Vertragslaufzeit die Beiträge nicht erhöhen dürfen, aber trotzdem sicher sein wollen, jederzeit die Verpflichtungen aus den Verträgen erfüllen zu können, werden die Beiträge mit Sicherheitszuschlägen kalkuliert. Die dadurch überhöhten Beiträge führen zwangsläufig zu erheblichen Überschüssen, die den Verträgen entweder am Ende der Laufzeit oder während der Laufzeit als Beitragsabzug gutgeschrieben werden. 

Überspannungsschäden
Überspannungsschäden sind Schäden, die meist an elektrischen Geräten entstehen können, wenn im Stromleitungssystem eine zu hohe Spannung entsteht. Das kann z.B. durch einen Blitzeinschlag der Fall sein. In den Standardbedingungen für die Hausratversicherung (VHB 92 § 9 Nr. 2 b) ist der Versicherungsschutz für solche Schäden ausdrücklich ausgeschlossen. Jedoch gibt es die Möglichkeit, meistens verbunden mit einer Mehrprämie, den Versicherungsschutz für solche Schäden durch eine Klausel einzuschließen. Die Klausel für die Hausratversicherung hat die Nummer 7111 und lautet: 1. Abweichend von § 9 Nr. 2 b ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz. 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann vereinbart werden. 

Unterversicherungsverzicht
Bekannt ist das Wort Unterversicherungsverzicht vor allem aus der Gebäude- und Hausratversicherung. Es bedeutet, dass der Versicherer im Schadenfall auf die Prüfung, ob der Versicherte zu gering/niedrig versichert ist, verzichtet. Stellen Sie sich vor, Ihr Haushalt hat einen Gesamtwert von 100.000 €. Sie haben aber nur 50.000 €, also die Hälfte des Wertes, versichert. Eines Tages wird bei Ihnen eingebrochen und Ihr Fernseher wird gestohlen. Zu welcher Hälfte Ihres Haushaltes gehört der Fernseher nun? Zu der versicherten oder der nicht versicherten? Die meisten Versicherer verzichten auf die Überprüfung einer Unterversicherung, wenn der Versicherte z.B. in der Hausratversicherung pro qm Wohnfläche eine bestimmte Summe versichert. In der Gebäudeversicherung erreichen Sie den Unterversicherungsverzicht am ehesten, indem Sie den Wert des zu versichernden Gebäudes anhand eines Fragebogens ermitteln oder ermitteln lassen oder indem der Wert übernommen wird, der vom Monopolversicherer (das ist der Versicherer, der früher das alleinige Recht hatte, das Feuerrisiko zu versichern) festgestellt wurde. 

Vermögensschäden
Im haftungsrechtlichen Sinne versteht man unter Vermögensschäden jeden Vermögensnachteil, der einem Geschädigten entsteht, wie z.B. Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Kosten für Pflegepersonal usw. 

Versicherte Person
Die versicherte Person gibt es nur im Bereich der Personenversicherungen, also dort, wo im Schadensfall eine ganz bestimmte Person betroffen ist. Dies ist z.B. bei der Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebens- oder auch der Arbeitslosenversicherung der Fall. Am Beispiel der Lebensversicherung ist dies leicht zu verstehen: Stirbt die versicherte Person, wird die Leistung der Versicherung fällig. Die Leistung wird dann an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. 

Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen sind die Grundlage eines jeden Versicherungsvertrages. Sie regeln alle Details. Auch wenn Sie keine Lust verspüren, diese Vertragsbedingungen zu lesen, so sollten Sie sie auf alle Fälle bei Ihren Unterlagen aufbewahren, damit Sie im Falle eines Falles nachlesen können, ob und wie Sie versichert sind. 

Versicherungsnehmer
Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag beantragt hat. Der Versicherungsnehmer ist Vertragspartner des Versicherers und damit Träger aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. 

Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist die Summe, die in einem im Versicherungsvertrag definierten Fall - z.B. einem Schadensfall bei einer Sachversicherung - höchstens zur Auszahlung gelangt. Eine Ausnahme ist die Erlebensfallsumme in der Kapitallebensversicherung: Hier handelt es sich um eine Summe, die mindestens zur Auszahlung gelangt. 

Versorgungshöhe
Die von Ihnen gewünschte Absicherungshöhe. 

Wahltarife
Die Wahl- oder Optionstarife bieten dem Sparer auch nach Vertragsabschluss, d.h. bis zur Zuteilung, die Möglichkeit den Tarif zu wechseln. Wichtig ist hierbei die Wahl der Zins- und Tilgungshöhe. So kann sich der Kunde bei der Zinsoption später für einen höheren Sparzins entscheiden, wenn zum Beispiel die eigenen Bauabsichten verschoben oder aufgehoben werden. Umgekehrt hat der Sparer die Möglichkeit, nachträglich einen niedrigeren Spar- und Darlehenszins zu wählen.

Wartezeit
Die Wartezeit ist eine leistungsfreie Zeit zu Beginn eines Vertrages. Das bedeutet: Tritt der Versicherungsfall in diesem Zeitraum ein, muss der Versicherer keine Leistung erbringen. Wartezeiten findet man z. B. bei Rechtsschutz- oder privaten Krankversicherungen. Es soll einfach vermieden werden, dass der Kunde sich erst dann versichert, wenn er schon ahnt, dass in nächster Zeit ein Schadensfall eintreten könnte. 

Wartezeit
Zeitraum vom Vertragsbeginn bis zur Zuteilung der Bausparsumme.

Wertsachen
Wertsachen im Sinne der Hausratversicherung sind Bargeld, Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold, Platin oder Silber, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände, Gegenstände mit einem Alter von mehr als 100 Jahren (Antiquitäten) außer Möbel. Wertsachen gehören nicht zum eigentlichen Hausrat und müssen deshalb der Versicherungssumme extra hinzugerechnet werden. Wenn keine höhere Entschädigungsgrenze vereinbart wurde, beträgt die Entschädigungsgrenze für Wertsachen 20% der gesamten Versicherungssumme. 

Wertsicherungsmanagement
Den Ausdruck Wertsicherungsmanagement kennt man aus der Versicherungsbranche und hier speziell von fondsgebundenen Produkten. Ziel des Wertsicherungsmanagements ist es, den einmal erreichten Wert einer Geldanlage zu stabilisieren, also nicht mehr der Gefahr eines größeren Wertverlustes in sozusagen letzter Minute auszusetzen. Dies versucht man zu erreichen, indem man das vorhandene Kapital nach und nach in Anlageformen umschichtet, die keinen oder nur wenigen Schwankungen unterliegen. 

Wohnungsbauprämie

Abhängig von der gerade geltenden Gesetzeslage wird eine Wohnungsbauprämie ab einem Alter von 16 Jahren gewährt. Die Prämie ist auf einen Höchstbeitrag begrenzt und kann nur von Personen in Anspruch genommen werden, deren Einkommensgrenzen ein bestimmtes zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht übersteigen. Es handelt sich um eine Subventionierung, die aber nur einen kleinen Zuschuss darstellt und daher keine echte Relevanz für den Bau oder Erwerb eines Eigenheims hat. Die Eigenheimzulage ist viel wichtiger.

Zeitwert
Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert eines Gegenstandes abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung.

Zielbewertungszahl
Die bisher erbrachte Sparleistung des Kunden beeinflusst den Zuteilungstermin und die Auszahlung der Vertragssumme. Der Dauer der Sparzeit kommt ebenfalls eine wichtige Bedeutung zu. An bestimmten Terminen (Bewertungsstichtagen), werden mit Hilfe einer speziellen Kennziffer, der sogenannten Bewertungszahl, diese Faktoren erfasst. Ergebnis ist die Zielbewertungszahl, die für die Auszahlung der Bausparsumme erreicht sein muss.

Zwischenfinanzierung
Der Vertrag ist noch nicht Zuteilungsreif, der Kunde möchte aber finanzieren. Es ist der Betrag zu finanzieren, der bei einem angesparten Vertrag zur Überbrückung der verbleibenden Wartezeit bis zur Zuteilungsreife fehlt.